Fahrausbildung PKW

 

PKW Führerschein - Fahrerlaubnisklasse B  

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Weitere Informationen:

Im theoretischen Unterricht wird der Grundstoff sowie der klassenspezifische Zusatzstoff vermittelt. Beim Neuerwerb eines Führerscheins sind grundsätzlich 12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff erforderlich. Bei einer Erweiterung (z.B. von Klasse B auf C) reduziert sich dies auf lediglich 6 Pflichtstunden. Die Pflichtstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs variieren jedoch in den einzelnen Klassen.

Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit besonderen Ausbildungsfahrten abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht.

Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluß der Grundausbildung begonnen werden. Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen 1.) aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, 2.) aus der Schulung auf Autobahnen und 3.) aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.

 


 

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