Fahrerlaubnisklasse D1/D1E/D/DE  
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                Fahrerlaubnisklasse  D1 
                Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) 
                
                  - gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht,  aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
 
                  -  Länge nicht mehr als 8 m, 
 
                 
                auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht  mehr als 750 kg. 
                Fahrerlaubnisklasse  D1E 
                Zugfahrzeug der  Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als  750 kg.  
                Fahrerlaubnisklasse D 
                Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A),  gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem  Fahrzeugführer,                                                             auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht  mehr als 750 kg. 
    
  Fahrerlaubnisklasse  DE 
                Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit  zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. 
                  
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