Fahrerlaubnisklasse D1/D1E/D/DE
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Fahrerlaubnisklasse D1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
- Länge nicht mehr als 8 m,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse D1E
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse D
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse DE
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
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