Fahrausbildung für junge Fahrer(-innen)
Führerschein mit 17
(Höhere Verkehrssicherheit für Fahranfänger)
 

Jugendliche, die ihre Fahrprüfung Klasse B bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson fahren. Dies ist allerdings an Voraussetzungen und Vorgaben geknüpft:

Die Ausbildung in der Fahrschule darf bereits im Alter von 16 1/2 Jahren beginnen. Der Antrag dazu wird gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein gestellt.
Die Teilnahme an der Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag und die Praxisprüfung maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden.

Voraussetzung ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter auf dem Antrag und die Einverständniserklärung der Begleitpersonen. Außerdem muß eine Ausbildung in der Fahrschule und die bestandene Prüfung der Klasse B bzw. BE vorhanden sein.

Günstiger Nebeneffekt:
Mit der Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt bereits der Führerschein auf Probe. Die Prüfbescheinigung berechtigt nun auch zum Fahren von Kfz der Klassen AM und L ohne Begleitperson.

Weitere Informationen:

Ist die Fahrprüfung bestanden und das 17. Lebensjahr vollendet wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt.
Nun kann der Jugendliche in Deutschland von einer selbst ausgesuchten, erfahrenen und legitimierten Person kameradschaftlich begleitet werden.

So sind die Fahranfänger bei der Erfahrungsbildung nicht allein gelassen. Die Einwirkzeit auf die "Jungen Wilden" ist positiv und länger. Außerdem werden sie in dieser Phase nicht von Gleichaltrigen negativ beeinflusst.

Mit "18" erhält der Antragsteller den eigentlichen EU - Kartenführerschein. Damit kann er dann allein und besser vorbereitet den modernen Straßenverkehr bewältigen.


 

Übersicht
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Kontakt
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Fahrschule Bönisch
Zscheilaer Straße 1
01662 Meißen

Kommunikation:
Tel: +49 (0) 3521 - 400513
Fax: +49 (0) 3521 - 404510
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