Wir bilden Sie engagiert aus!  
                 Bei uns bekommen Sie einen laufenden Einstieg in die Fahrausbildung und beschleunigte Grundausbildung im Güterverkehr. Wir beraten Sie gern!  
                Grundqualifikation 
                BESCHLEUNIGTE  GRUNDQUALIFIKATION Güterverkehr 
                    Voraussetzung zur gewerblichen  Nutzung des Führerscheines 
                Das BKrFQG gibt Fahrern über 21 Jahren die Möglichkeit,  zwischen dem Nachweis der Grundqualifikation und der beschleunigten  Grundqualifikation zu wählen. 
                 Für den Großteil der zukünftigen Fahrer wird die beschleunigte Grundqualifikation der  Einstieg Ihrer Wahl sein. Insbesondere für Neueinsteiger ab 21 Jahren ist diese  Möglichkeit sehr interessant. Dabei ist eine Ausbildungsdauer von 140  Zeitstunden Unterricht zu je 60 Minuten einschließlich 10 Fahrstunden in einer  anerkannten Ausbildungseinrichtung zu absolvieren. Eine Prüfung (90 Minuten)  ist auch hier bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie - und  Handelskammer abzulegen. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation  ist der Erwerb der nötigen Fahrerlaubnis nicht erforderlich. 
                Bei uns können Sie den kompletten Unterricht  einschließlich der 10 Fahrstunden absolvieren. Wir melden Sie dann auch zur  Prüfung bei der IHK Dresden an.  
                Führerscheinausbildung 
                FAHRERLAUBNISKLASSE  C1/C1E/C/CE 
                    LKW Führerschein mit  und ohne Anhänger 
                Fahrerlaubnisklasse  C1 
                  Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)  mit  mit zulässiger Gesamtmasse von mehr  als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und gebaut und ausgelegt  zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch  mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. 
   
  Fahrerlaubnisklasse  C1E 
  Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit   einem Anhänger oder Sattelanhänger mit  zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und   zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg. 
  Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit  Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger  Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von  nicht mehr als 12.000 kg. 
   
  Fahrerlaubnisklasse C 
  Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen  AM, A1, A2 und A) mit    mit zulässiger  Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und     gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen  außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse  von nicht mehr als 750 kg. 
   
  Fahrerlaubnisklasse  CE 
  Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder  Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. 
                FAHRERLAUBNISKLASSE  D1/D1E/D/DE 
                    Bus mit und ohne  Anhänger 
                Fahrerlaubnisklasse  D1 
                  Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) 
 gebaut und ausgelegt  zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem  Fahrzeugführer und Länge nicht mehr als 8 m, auch mit Anhänger mit einer  zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. 
   
  Fahrerlaubnisklasse  D1E 
  Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit  zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. 
   
  Fahrerlaubnisklasse D 
  Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A),  gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem  Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht  mehr als 750 kg. 
   
  Fahrerlaubnisklasse  DE 
  Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit  zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. 
                
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               Fahrerschulung Bönisch 
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