Herzlich Willkommen bei der Sportbootschule Andreas Bönisch  

Sie finden uns am Elbekilometer 82,2 / rechtes Ufer an der Altstadtbrücke. Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen und See, sowie für den Fährführerschein F.

Unsere nächsten Termine

auf Anfrage   Amtl. Sportbootführerschein  BINNEN/SEE
auf Anfrage   UBI- Lehrgang
auf Anfrage   SEE Ausbildung in Schweden
auf Anfrage
  FÄHRFÜHRERLEHRGANG
Letzter Fährführerlehrgang vor Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2017/2397

Für alle Termine ist eine Anmeldung erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte unsere Kontaktmöglichkeiten oder das Kontaktformular.

Neuigkeiten

Mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung zum 10. Mai, entsteht auch das Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Anpassungen. Während im Binnen-Bereich zu den begrifflichen Korrekturen auch wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.

Die Neuheiten in Kürze:

  • Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See werden zusammengelegt. 
  • Die neue Sportbootverordnung gilt auf dem Rhein für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen: für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den Seeschifffahrtsstraßen: für Sportboote ohne Längenbegrenzung.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann nicht an demselben Tag wiederholt werden. Ein vier-wöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung entfällt.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann bis eine Woche vor dem Prüfungstermin abgegeben werden.
  • Die Teilprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten absolviert werden.
  • Das ärztliche Zeugnis – das von jedem Bewerber einzureichen ist - ist unmittelbar vom untersuchenden Arzt dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses in einem verschlossenen Umschlag und in Abschrift dem Antragsteller zuzuleiten. Zusätzlich kann die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens verlangt werden. 
  • Die Gebühren werden transparenter: Raum- und Reisekosten sind inkludiert.
  • Zum Bestehen der Prüfung müssen alle Prüfungsteile innerhalb eines Jahres bestanden werden. Ein bestandener Prüfungsteil ist ein Jahr gültig

Service für Sie

Immer die richtige Geschenkidee:
Ein Gutschein für eine Bootsausbildung frei nach Wahl. Wir beraten Sie gern! Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular !

 

 

Kontakt
Adresse, Telefon und eMail ...

Sportbootschule Bönisch
Zscheilaer Straße 1
01662 Meißen

Kommunikation:
Tel: +49 (0) 3521 - 400513
Fax: +49 (0) 3521 - 404510
Mobil: +49 (0) 171 - 5013114

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